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Steuern für Grenzgänger

Steuern für Grenzgänger in der Schweiz

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 13.11.22 |

Grenzgänger Schweiz: Wo wird die Steuer bezahlt?

Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen

Sie leben in Deutschland und arbeiten in der Schweiz. Da stellt sich die Frage: In welchem Land muss ich eigentlich meine Steuern bezahlen? Im nachfolgenden Beitrag beantworten wir diese Frage, gehen dabei auf das Thema “Steuern für Grenzgänger” etwas genauer ein und werfen unter anderem auch einen Blick auf diese Punkte:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz
  • Wohnsitznachweis (Ansässigkeitsbescheinigung)
  • Einzelfälle, wie die sogenannte 60-Tage-Regelung

Was bedeutet das Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger?

Anders als bei der Grenzgänger-Krankenversicherung haben Schweizer Grenzgänger bei der Erhebung der Einkommensteuer keine Wahl. Das Steuer-Prozedere für Grenzgänger ist im sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DAB) zwischen Deutschland und der Schweiz klar definiert. Es legt unter anderem fest, in welchem Land der Schweizer Grenzgänger die Einkommensteuer zu bezahlen hat.

Welche Steuern werden Grenzgängern vom Lohn oder Gehalt abgezogen?

Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz gilt:

  • Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, zahlen die sogenannte Wohnsitzsteuer. Das heißt sie bezahlen ihre Einkommensteuer in dem Land, in dem sie wohnen, also in Deutschland.
  • Darüber hinaus darf der Schweizer Staat die sogenannte Quellsteuer in Höhe von 4,5 Prozent einbehalten. Sie wird dem Arbeitnehmer direkt vom Bruttolohn oder -gehalt abgezogen.

Die gute Nachricht: Die in der Schweiz abgezogene Quellsteuer wird in Deutschland wieder auf die Einkommensteuer angerechnet.

Sonderregelung: Pendlerstatus während der Corona-Pandemie erhalten

Während der Corona-Pandemie waren und sind viele Grenzgänger im Home-Office tätig. Um ihren Pendlerstatus aufrecht zu erhalten, dem das Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt, müssen Grenzgänger jedoch an mindestens 60 Tagen im Jahr von ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz an ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren. Bei einer Arbeit im Home-Office ist diese Voraussetzung nicht gegeben, da keine Hinreise zum Arbeitsplatz erfolgt. Somit greift das Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr.

Jedoch hat das Bundesfinanzministerium die Regelung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Auch wenn die Grenzgänger nicht an mindestens 60 Tagen im Jahr von der Schweiz an ihren Wohnsitz zurückkehren bleibt ihr Pendlerstatus bestehen. Diese Sonderregelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2022.

Der Bundestag arbeitet derzeit an einer Lösung, die auch nach diesem Zeitraum die Arbeit im Home-Office für Pendler ermöglichen soll.

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Als Grenzgänger beim Finanzamt anmelden

Jeder Grenzgänger muss sich beim Finanzamt an seinem Wohnsitz anmelden. Dazu müssen Sie

  • den Grenzgängerfragebogen (Vordruck S2-76) ausfüllen
  • einen Lohnnachweis beilegen (Lohnabrechnung oder Arbeitsvertrag)

Auf Grundlage Ihrer Angaben im Grenzgängerfragebogen wird das Finanzamt eine voraussichtliche Jahressteuer errechnen, die im vierteljährlichen Turnus zu bezahlen ist. Die Zahlungen sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Im Rahmen dieses Anmeldeverfahrens wird Ihnen dann von der Finanzbehörde die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung (Vordruck Gre-1) ausgestellt. Diese sollten Sie im Original unbedingt umgehend Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz aushändigen.

Warum ist die Ansässigkeitsbescheinigung wichtig?

Ohne Ansässigkeitsbescheinigung ist der schweizer Arbeitgeber dazu verpflichtet, den tariflich festgelegten Quellsteuersatz direkt vom Brutto-Arbeitslohn oder -gehalt abzuziehen. Mit Ansässigkeitsbescheinigung wird in der Schweiz zwar ebenfalls Quellsteuer fällig, aber zu einem deutlich verminderten Satz von maximal 4,5 Prozent. Den abgezogenen Betrag können Sie dann, wie oben bereits erwähnt, später in Ihrer Einkommensteuererklärung in Deutschland geltend machen.

Welche Währung tragen Grenzgänger in die Steuererkläung ein?

Als Grenzgänger tragen Sie in Ihrer Steuerklärung in der Anlage (N-Gre) Ihren Schweizer Arbeitslohn in der Landeswährung, also Schweizer Franken (CHF), ein. Die Umrechnung in Euro wird direkt von der Finanzbehörde durchgeführt. Sie erfolgt auf Basis eines Jahresmittels, das sich am durchschnittlichen Wechselkurs des Jahres orientiert, in dem Sie das Einkommen in der Schweiz erzielt haben.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Die 60-Tage-Regelung

Die sogenannte 60-Tage-Regelung ist eine interessante Klausel innerhalb des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Die 60-Tage Regelung:
“Kehrt diese Person nicht jeweils nach Arbeitsende an ihren Wohnort zurück, entfällt die Grenzgängereigenschaft nur dann, wenn die Person bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Kalendertagen aufgrund der Arbeitsausübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt.“

Im Detail besagt die 60-Tage-Regelung also Folgendes: Grenzgänger, die an mehr als 60 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen in der Schweiz und nicht an ihrem Wohnsitz in Deutschland übernachten, können ihren Lohn oder ihr Gehalt in der Schweiz versteuern. Da die Steuersätze in der Schweiz deutlich niedriger sind als in Deutschland, kann diese Ausnahmeregelung für Grenzgänger eventuell eine attraktive Option darstellen. In diesem Zusammenhang ist auch die jeweilige Aufenthaltserlaubnis bzw. Grenzgängerbewilligung zu beachten.

Zum Ende des Jahres könnte es eine neue Regelung für Grenzgänger im Home-Office geben. Welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden oder ob die 60-Tage-Regelung nach Ablauf der pandemiebedingten Sonderregelung wieder aufgegriffen wird, bleibt abzuwarten.

Wer hilft Grenzgängern bei der Steuererklärung?

Eine Steuererklärung zu erstellen, ist schon als in Deutschland tätiger Arbeitnehmer keine einfache Angelegenheit. Als Grenzgänger in die Schweiz wird die Steuererklärung nochmals aufwendiger. Viele Steuerberater an der Schweizer Grenze sind daher mit Mandanten ausgelastet und nehmen nur vereinzelt noch neue Kunden auf.

Durch die vielen Eigenheiten des Grenzgängersystems gibt es leider keine endlose Wahl an möglichen Steuerberatern. Die Expertise haben nur wenige.

Wie hoch ist das Nettoeinkommen als Grenzgänger?

Diese Frage interessiert jeden angehenden Grenzgänger. Nicht nur, ob der vielversprechende Job in der Schweiz auch so lukrativ ist, wie er klingt. Sondern auch, mit welcher Steuerlast in Deutschland zu rechnen ist. Welche Vorauszahlung wird ausfallen und wie hoch ist das Nettoeinkommen und die Steuer für Grenzgänger.

Eine erste Indikation für das Nettogehalt geben Nettolohnrechner. Allerdings beachten diese nur das Netto nach Abzug der Schweizer Steuer. Also das, was der Grenzgänger ausgezahlt bekommt. Diese Netto ist aber keinesfalls das tatsächliche Nettoeinkommen. Leider! Denn der deutsche Staat möchte auch seinen Anteil haben. Zur Lösung dieses Problems haben wir gemeinsam mit Steuerberatern ein Konzept entworfen, wie wir Ihnen das tatsächliche Nettogehalt ausrechnen können. Buchen Sie sich dazu gerne einen Termin bei uns.

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